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1312 Januar 11. Wienne (Vienne).

III id. Jan. p. a. sept.

Papst, Clemens V. beauftragt den Kantor am heiligen Kreuz zu Breslau (Nikolaus) mit der Urtheilsentscheidung über den angegebenen Streitfall. Demzufolge hatte Gentilis, Presbyter-Kardinal tit. s. Martini in montibus, kraft seiner Vollmacht als päpstlicher Legat dem Johann, ständigem Kaplan der Michaelskapelle in Neisse, Breslauer Diöcese, die Expectanz auf die nächste zur Kollatur der Breslauer Kreuzherren in Stadt oder Diöcese Breslau gehörige Pfründe verliehen und mit der Ausführung den Archidiakon, den Kantor und den ständigen Kustos der Breslauer Kirche betraut. Die letzteren hatten auch diese Provision bekannt gemacht. Als nun die Pfarrkirche in Cruceburk (Kreuzburg) Breslauer Diöcese, deren Kollatur oder Präsentation den Breslauer Kreuzherren zu St. Matthias zusteht, frei wurde und Johann von den Vollstreckern des Mandats die Einführung erbat, bestritten der Prior und die Brüder von St. Matthias den Vollstreckern das Recht dazu, da Johann sie, die sie die Präsentation haben, dem Rechte gemäss darum hätte bitten müssen, es aber unterlassen hat. Trotz dieses Widerspruchs providirten aber jene den Johann und belegten die Kreuzherren als Rebellen mit der Exkommunikation.

Auf deren Appellation an den apostolischen Stuhl beauftragt nun der Papst den Kantor zum heil. Kreuz mit der endgültigen Urtheilssprechung Inserirt i. d. Urk. des Kantors Nikolaus v. 13. Febr. 1313, s. das.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.